Ralf , 22.3.2002 13:41 |
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Bärlauch unter Naturschutz ??? |
Hallo erstmal,
Ich habe neulich im Fernsehn gehört das Bärlauch unter Naturschutz stehen soll. In der Literatur war darüber nichts zu finden. Weiß jemand mehhr ??? |
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eri , 21.4.2002 0:55 |
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Re: Bärlauch unter Naturschutz ??? |
Ich weiß nur, daß er unter Naturschutz steht |
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, 13.4.2005 10:43 |
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Re: Bärlauch unter Naturschutz ??? |
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Franschesko , 13.4.2005 14:31 |
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Re: Re: Bärlauch unter Naturschutz ??? |
Aber hallo - Namenloser. Naturschutz für Bärlauch - NEIN! Siehe auch: http://www.xn--brlauch-5wa.com/naturschutz.html für MrGates-Anhänger oder http://www.bärlauch.com/naturschutz.html für Erwachsene. |
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undine , 17.4.2005 22:37 |
Homepage: http://www.kefirpilz.de/baerlauch/ ICQ:0 |
Re: Re: Re: Bärlauch unter Naturschutz ??? |
Hallo ihr lieben Bärlauchfans und Franschesko, als langjähriger Zaungast möchte ich mich heute auch mal melden, da ich einen sehr fundierten Artikel zum Thema Bärlauch und Naturschutz bei nabu gelesen habe: http://www.nabu.de/m05/m05_11/03392.html "Naturschutz" für Bärlauch ist also nach wie vor Schnulli. Das man allerdings bewusst und schonend mit Bärlauch, wie mit allen Dingen der Natur umgehen sollte, müsste eigentlich selbstverständlich sein. |
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undine , 17.4.2005 22:38 |
Homepage: http://www.kefirpilz.de/baerlauch/ ICQ:0 |
Re: Re: Re: Bärlauch unter Naturschutz ??? |
Hallo ihr lieben Bärlauchfans und Franschesko, als langjähriger Zaungast möchte ich mich heute auch mal melden, da ich einen sehr fundierten Artikel zum Thema Bärlauch und Naturschutz bei nabu gelesen habe: http://www.nabu.de/m05/m05_11/03392.html "Naturschutz" für Bärlauch ist also nach wie vor Schnulli. Das man allerdings bewusst und schonend mit Bärlauch, wie mit allen Dingen der Natur umgehen sollte, müsste eigentlich selbstverständlich sein. |
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Franschesko , 18.4.2005 0:15 |
Homepage: http://www.bärlauch.com ICQ:0 |
Re: Re: Re: Re: Bärlauch unter Naturschutz ??? |
Hallo Undine, danke für den Hinweis! Würzige Grüße Franschesko |
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, 10.5.2005 16:16 |
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Re: Re: Re: Re: Re: Bärlauch unter Naturschutz ??? |
Art. 28 Abs.1 Bayerisches Naturschutzgesetz Aneignung wildwachsender Pflanzen und Früchte Jedermann hat das Recht, sich wildwachsende Waldfrüchte (Pilze, Beeren, Tee- und Heilkräuter, Nüsse) in ortsüblichem Umfang anzueignen und von wildwachsenden Pflanzen Büten, Zweige oder Blätter in Mengen, die nicht über einen Handstrauß hinausgehen, zu entnehmen. ===> Handstrauß erlaubt, solange die Pflanze nicht zerstört wird (Art. 15 BayNatSchG, Es ist verboten, wildwachsende Pflanzen ... ihre Bestände zu verwüsten....). Ausgraben ist zumindest in Bayern verboten. Der Bußgeldrahmen liegt zwischen 50 und 5000 Euro. |
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