,  18.4.2005 22:37
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Rechtliches
Hallo!

Laut § 41 (Abs.1)BNatSchG (Rahmengesetz) ist es NICHT erlaubt "2. ... Pflanzen [...] ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu ENTNEHMEN oder zu NUTZEN oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf andere Weise zu verwüsten,
3. Lebensstätten nicht ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören."

Naturentnahmen sind VERBOTEN, egal ob geschützt oder ungeschützt. Auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und eine Anzeige von Vollzugsbehörden können unangenehm teuer werden. Eigenverzehr ist kein vernünftiger Grund!

Im Interesse der Natur, legt bitte selbst aus KULTUR - Bärenlauch, Flächen an und betreibt keinen Raubbau an der Natur.

Danke.
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