Franschesko ,  1.5.2004 20:43
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Re: Pflück-Verbot in NRW
Hallo Brigitte,

LASS DICH NICHT VERRÜCKT MACHEN!!!!
1. Die "ROTE LISTE" ist eine reine Statistik und bedeutet für den Naturschutz GARNICHTS!
2. Bärlauch steht in GANZ DEUTSCHLAND NICHT unter Naturschutz.
Außer natürlich im ausgewiesenen Naturschutzgebiet, wo auch jeder Grashalm geschützt ist.
3. Der Anzeige vom lieben Forstmann schaue mal ganz ruhig ins Auge. Wenn er sich unbedingt lächerlich machen will, solltest du ihm die Freude gönnen.
Viele Grüße und vor allem gute Ernte Franschesko
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