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F r a g e n & A n t w o r t e n
Bärlauch und Naturschutz ??
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Nirgendwo werden Ammenmärchen so fleißig weitergegeben, wie beim "angeblich unter Naturschutz stehenden
Bärlauch ". Egal ob selbsternannte Naturschützer, fleißige Beamte wie Forstbeamte und Förster,
Jäger, Fernsehsender oder Zeitschriften. ALLE WISSEN, dass Bärlauch selbstverständlich unter Naturschutz
steht!??
Da dieser "blühende Unsinn" immer noch alljährlich die Runde macht, möchten wir hierzu
folgendes feststellen:
Argument Nummer eins ist immer "naturgeschützt" im Allgemeinen.
Das stimmt nicht! Bärlauch wird nicht in der offiziellen Datenbank des
Bundesamtes für Naturschutz für die in Deutschland unter Naturschutz stehenden Pflanzen geführt!!
Argument Nummer zwei wird dann hervorgeholt: er steht auf der "Roten Liste".
Das ist sicher sehr schön, obwohl "Rote Listen" in den Bundesländern getrennt geführt werden.
Die "Rote Liste" ist eine Liste mit statistischen Angaben über vom Aussterben bedrohte oder
dezimierte Bestände von Flora und Fauna. ABER: sie hat keinerlei naturschützerischen Wert!
Es ist nirgendwo verboten, Pflanzen zu ernten, die auf irgendeiner "Roten Liste" geführt werden.
Argument Nummer drei ist oft: H i e r ist der Bärlauch geschützt.
Das stimmt immer dann, wenn ich mich in einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet befinde.
Aber in einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet ist ALLES GESCHÜTZT. Selbst Grashalme!
Und dort ist es mir noch nicht mal erlaubt, den Weg zu verlassen.
Unseres Wissens gibt es keine Bundesland-Naturschutzgesetze!
Um ein Wesen unter Naturschutz zu stellen, muss es in die
Bundesartenschutzverordnung aufgenommen werden und da steht der Bärlauch NICHT drin!!
Aber angenommen, Ihr bewegt Euch in der normalen (und nicht naturschutzgeschützten) Landschaft
und es begegnet Euch ein böser Forstbeamter, der mit Anzeige droht, dann schaut dieser Anzeige ruhigen
Gewissens ins Auge. Wenn er sich unbedingt blamieren möchte, gönnt ihm diese kleine Freude.
Nur laßt Euch nicht ins Boxhorn jagen.
Ein ganz anderes Problem ist die Ernte von Bärlauchblättern. Es ist für Bärlauchfreunde selbstverständlich,
im Wald den Bärlauch so zu ernten, dass der vorhandene Bestand nicht stark geschmälert oder
sogar vernichtet wird. Daher sollte man IMMER NUR 1 Blatt pro Pflanze abschneiden. Wenn es mal 2 Blätter sind,
wird er das auch überstehen. SEHR WICHTIG ist, dass wir auf eventuell vorhandene Knospen achten.
Diese werden wir niemals mit abschneiden, denn sie sichern das Blühen, Samenreifen und die Vermehrung des
Bärlauchs.
Wer sich im Wald für seinen Garten bedient, sollte sehr wenig Zwiebeln ausgraben.
Oft genügen 10 Zwiebeln für ein größeres Bärlauchfeld im Garten, da er sich sehr schnell ausbreitet.
Und dann gibt es auch noch den Zwiebelversand im Bärlauchportal hier ====>
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